# Gerichtgutachten

Die „gute“ Erstellung von Gerichtsgutachten ist viel schwieriger, als es gemeinhin geglaubt wird. Denn der Gutachter hat ja das Problem, eine fachliche Materie zu behandeln und zu erläutern, die von Nicht-Fachkundigen verwendet werden muss, nämlich Anwälten und Richtern. Diese wollen und dürfen auch gar nicht versuchen, baufachliche Urteile zu treffen. Aber man wird bemüht sein, die fachliche Situation verständlich zu machen. Und genau das ist schwierig. Hinzu kommt bei kontroversen Situationen etwa in Streitfällen, dass die Parteien ihre eigenen Situation und Interessen vertreten. Das führt nicht immer zu ausgewogenen Fachdiskussionen.

Hier gilt ganz besonders „Nur sagen was ist“, und keine Vermutungen oder unbewiesenen Behauptungen in die Welt setzen, was leider oft getan wird. Das Wort „könnte“ gehört nicht dazu.

Der Bausachverständige auf der anderen Seite darf auch nicht der Versuchung erliegen, irgend eine Position zu vertreten, was er also als „richtig“ erachtet. Danach ist er nicht gefragt. Sondern er muss sich extrem streng daran halten, was das Gericht ihm für Fragen gestellt hat.